Liebe Eltern der Klassenstufe 9,

in diesem Schuljahr bieten wir die Fächer Musik, Erdkunde, Chemie und Physik epochal an.

Klasse

Fach, 1. Halbjahr

Fach, 2. Halbjahr

9a

Chemie

Erdkunde

Physik

Musik                

9b

Physik

Musik              

Chemie

Erdkunde                

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass epochal unterrichtete Fächer ebenfalls versetzungsrelevant sind. Erhält ein Kind im ersten Halbjahr eine mangelhafte Leistung im epochal unterrichteten Fach auf dem Zeugnis, so erscheint diese Note auch auf dem Schuljahresendzeugnis des zweiten Halbjahres. Diese Note hat dann direkte Auswirkung auf die Versetzung des Kindes.

Mit freundlichem Gruß

 

A. Stollberg

     Rektorin

 

 

Bitte dokumentieren Sie die Kenntnisnahme dieses Schreibens auf der dafür vorgesehenen Seite im Schulbegleiter Ihres Kindes.

Liebe Eltern der Klassenstufe 5,

in diesem Schuljahr bieten wir die Fächer Musik und Physik epochal an. Zudem bekommen einige Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit der LRS-Förderung im 2. Halbjahr. Dazu wird es im ersten Halbjahr eine verbindliche Testung durch den Deutschlehrer / die Deutschlehrerin geben

Klasse

Fach, 1. Halbjahr

Fach, 2. Halbjahr

5a

Physik

Musik                

5b

Musik              

Physik                  

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass epochal unterrichtete Fächer ebenfalls versetzungsrelevant sind. Erhält ein Kind im ersten Halbjahr eine mangelhafte Leistung im epochal unterrichteten Fach auf dem Zeugnis, so erscheint diese Note auch auf dem Schuljahresendzeugnis des zweiten Halbjahres. Diese Note hat dann direkte Auswirkung auf die Versetzung des Kindes.

Für die Klassenstufe 5 ist dies noch nicht ausschlaggebend, da die Kinder im Regelfall automatisch versetzt werden. Ab der Klassenstufe 6 kann eine nicht ausreichende Leistung aus dem ersten Halbjahr durchaus über die Versetzung entscheiden.

Mit freundlichem Gruß

 

A. Stollberg

     Rektorin


 

Bitte dokumentieren Sie die Kenntnisnahme dieses Schreibens auf der dafür vorgesehenen Seite im Schulbegleiter Ihres Kindes.

 

Liebe Erziehungsberechtigte,

ganz herzlich willkommen heiße ich noch einmal die Erziehungsberechtigten unserer Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 sowie unserer Neuzugänge in den anderen Jahrgangsstufen.

Information zur Schulsituation

Wir beginnen unser neues Schuljahr mit insgesamt 333 Kindern und 25 Kolleginnen und Kollegen sowie einer Lehramtsanwärterin. Die Kinder werden in 13 Klassen unterrichtet.

Zum 11.06.2015 bekamen wir noch kurzfristig eine neue Kollegin. Frau Corvasce unterrichtet an unserer Schule die Fächer Deutsch, Mathematik und Kunst.

Ab diesem Schuljahr steht uns ein weiterer Kollege zur Verfügung. Herr Dreyer unterrichtet Mathematik und Physik. Dadurch können die Stunden von Frau Riemer aufgefangen werden, die in diesem Jahr eine Beurlaubung wahrnimmt.

Frau Meermeier kehrt aus der Teilabordnung an die Hauptschule zu uns zurück.

Herr Mosler wird aus gesundheitlichen Gründen erst später seinen Dienst aufnehmen können. Aufgrund der guten Ausstattung an Lehrerstunden werden durch Umverteilung die Stunden aufgefangen. Der Überhang an Lehrerstunden führt auch dazu, dass die Abordnungen von Frau Bartsch und Frau Bunte von der hiesigen Hauptschule aufgehoben werden.

 

Im Bereich der Förderung bieten wir im 1. Schulhalbjahr die LRS-Förderung zunächst im Jahrgang 6 an, der Jahrgang 5 bekommt im 2. Halbjahr LRS-Förderunterricht. In den drei Hauptfächern bieten wir Arbeitsstunden zur Förderung für die Jahrgänge 5 und 6 an. Die jeweiligen Fachkolleginnen und –kollegen werden die Kinder entsprechend ihrem Förderbedarf einteilen. Während der Förderunterricht für den Jahrgang 6 sofort beginnen kann, müssen im Jahrgang 5 erst Überprüfungen stattfinden, so dass der Förderunterricht erst in der dritten vollen Woche beginnen wird. Übergangsweise findet Unterricht nach Vertretungsplan statt.

 

Epochalunterricht

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass epochal unterrichtete Fächer versetzungs-relevant sind. Erhält ein Kind im ersten Halbjahr eine mangelhafte Leistung im epochal unterrichteten Fach auf dem Zeugnis, so erscheint diese Note auch auf dem Schuljahresendzeugnis des zweiten Halbjahres. Diese Note hat dann direkte Auswirkung auf die Versetzung des Kindes.

Für die Klassenstufe 5 ist dies noch nicht ausschlaggebend, da die Kinder im Regelfall automatisch versetzt werden. Ab der Klassenstufe 6 kann eine nicht ausreichende Leistung im epochal unterrichteten Fach aus dem ersten Halbjahr durchaus über die Versetzung entscheiden.

 

Engagement der Eltern in Gremien

Eltern, die neue Ideen zur Gestaltung des Schullebens haben, bisherige Gestaltungen in Frage stellen oder sich einfach nur für die Entwicklung unserer Schule interessieren, sind herzlich eingeladen, sich in die Schul-pflegschaft und in die Schulkonferenz wählen zu lassen. Nehmen Sie Ihre Möglichkeiten zur Mitgestaltung wahr!

Häufig kursieren falsche Informationen unter der Schüler- und Elternschaft. Um Missverständnisse und Fehlinformationen zu vermeiden, informieren Sie sich bei Fragen bitte direkt im Sekretariat. Geht es um Entscheidungen unseres höchsten Schulgremiums, der Schulkonferenz, so können Sie sich auch bei dem Schulpflegschaftsvorsitzenden oder den jeweiligen Klassenpflegschaftsvorsitzenden erkundigen.

Die für das Schuljahr 2015/16 gültige Besetzung der Gremien wird nach den Wahlen auf unserer Schulhomepage bekannt gegeben.

 

Homepage

Termine und Aktivitäten an unserer Schule sowie weitere Informationen können Sie über www.realschule-lichtenau.de in Erfahrung bringen.

 

Schulbegleitheft

Auch in diesem Jahr sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, das eingeführte Schulbegleitheft käuflich zu erwerben.

Dieses Heft enthält neben den Stundenplan-vordrucken ein Wochenkalendarium zum Eintragen der Hausaufgaben sowie die Schulordnung und weitere wichtige Regelungen und Informationen rund um unsere Schule. Ein besonders wichtiger Punkt sind die Hinweise an Sie als Erziehungsberechtigte. Respekt und Achtung, nicht nur bezogen auf alle am Schulleben Beteiligten, haben an unserer Schule einen hohen Stellenwert. Regelverstöße werden daher auf den entsprechend vorbereiteten Seiten (ab S. 105) vermerkt und können weiterhin eine Zeugnisbemerkung zur Folge haben.

Die Kolleginnen und Kollegen werden also den Schulbegleiter weiterhin zur Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten nutzen. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich zu Beginn des Schuljahres einmal ausführlich den Schulbegleiter ansehen, mit Ihrem Kind besprechen und die Kenntnisnahme dokumentieren (S. 3, S. 9, S. 11, S. 16, S. 141). Der Schulbegleiter beinhaltet zum Beispiel eine Benutzerordnung für die Computer bzw. für die Computerräume. Die Kenntnisnahme der Regelungen und etwaiger Konsequenzen bei Nichtbeachtung ist von Ihnen gleich zu Beginn abzuzeichnen. Insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die PCG-Unterricht haben oder an einer AG in diesem Bereich teilnehmen, kann eine Missachtung zu weitreichenden Konsequenzen - bis zu dauerhaftem Unterrichtsausschluss - führen.

Zudem müssen Sie regelmäßig nach Einträgen von schulischer Seite sehen. Dieses dokumentieren Sie bitte durch Ihre Unterschrift im Wochenkalendarium (Hausaufgabenteil) des Schulbegleiters.

Aber auch Sie können den Schulbegleiter nutzen, um Informationen an die Klassenleitung und/oder die Fachlehrer zu geben. So sind beispielsweise Entschuldigungsvordrucke, zur einfachen Handhabung bei Erkrankung oder Verhinderung Ihres Kindes, eingebunden (ab S. 129).

Zudem haben wir die Rubrik „Kenntnisnahme schulischer Anschreiben“ mit aufgenommen (S. 140). Das heißt, dass Sie auf den meisten Schreiben keine Rückantwortabschnitte mehr finden werden, sondern Ihre Kenntnisnahme bitte im Schulbegleiter dokumentieren.

Dank der finanziellen Unterstützung durch unseren Kooperationspartner Barmer GEK Paderborn und unseren Förderverein ist dieser umfangreiche Schulbegleiter für 3,- € von allen Schülerinnen und Schülern zu erwerben. Bitte geben Sie Ihren Kindern den Betrag innerhalb der ersten Schulwoche mit.

Die Kinder müssen dieses Heft immer bei sich haben. Sollte dies nicht der Fall sein, Seiten mit Informationen herausgerissen werden oder das Heft verloren gegangen sein, so muss ein neues Heft zum Preis von 5,- € gekauft werden. Bitte erklären Sie Ihrem Kind noch einmal die Bedeutung des Schulbegleitheftes und weisen Sie auf den pfleglichen Umgang hin!

 

Einhaltung von Regeln

Ich bitte Sie als Eltern in diesem Zusammenhang, Ihre Kinder auf die Einhaltung aller Regeln sowie den pfleglichen Umgang mit schulischem Material bzw. schulischen Einrichtungsgegenständen hinzuweisen.

Weiterhin möchte ich Sie auch bitten, die von der Schule verteilten Lehrbücher mit Buchumschlägen - jedoch nicht mit Klebefolie - zu versehen. Wir sind verpflichtet, Bücher möglichst häufig an Schüler auszugeben und sind somit auf pfleglichen Umgang ange-wiesen.

Vielen Dank.

Besonders weise ich noch einmal auf die Regelung zum Gebrauch von Handys/ Smartphones, MP3-Playern und ähnlichen elektronischen Geräten hin (S. 123).

 

Kopiergeld

Unterricht lediglich mit Unterstützung eines Schulbuches abzuhalten, ist häufig unzureichend. So werden zusätzlich auch Kopien an die Schülerinnen und Schüler verteilt. Diese werden anteilig auf den jährlich zu leistenden Elternbeitrag angerechnet. In den vergangenen Jahren gab es trotz zunehmender Kosten keine Beitragserhöhung. Leider sehen auch wir uns gezwungen, wie viele andere Schulen auch, den Betrag zu erhöhen. Angedacht sind 6,- € pro Schuljahr, bzw. 3,- € pro Halbjahr. Die Entscheidung darüber befindet das höchste Gremium der Schule, die Schulkonferenz. Diese tagt erst Ende Oktober. Wir bitten Sie daher, innerhalb der ersten Schultage Ihrem Kind 3,- € für diese Kopien mitzugeben, wie es bisher üblich war. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass nach dem Schulkonferenzbeschluss zum nächsten Halbjahr noch einmal derselbe Betrag eingesammelt wird.

 

Regelungen zum Verlassen des Schulgeländes

Bisher hatten wir die Regelung, dass alle Kinder mit Unterschrift der Eltern das Schulgelände während der einstündigen Mittagspause verlassen konnten. Da wir nur relativ wenig Nachmittagsunterricht anbieten konnten, betraf diese Regelung nur eine recht kleine Anzahl von Kindern.

Nun haben wir wieder mehr Angebote, vor allem für die unteren Jahrgänge. Der AG-Bereich am Nachmittag betrifft alle Kinder der 5. und 6. Jahrgangsstufe. Das bedeutet, dass alle Kinder der Erprobungsstufe an einem Nachmittag in der Schule sind. Aus Sicherheitsgründen werden die Kinder der Erprobungsstufe, wie es an anderen Schulen ebenfalls üblich ist, aus dieser Regelung ausgenommen sein. Zunächst ordne ich diese Regelung an und werde zu gegebener Zeit die Schulkonferenz um Zustimmung bitten.

 

Mensabetrieb

Derzeit ist leider die Mensa noch nicht wieder in Betrieb. Die Stadt prüft, welche Betriebsführung eine gute Lösung für Lichtenau darstellt. Die Verwaltung geht davon aus, dass bis zu den Herbstferien eine dauerhafte Lösung gefunden wird. Zunächst steht den Kindern der Kiosk zur Verfügung, der für die einstündige Mittagspause ein erweitertes Angebot zur Verfügung stellt.

 

Turnhalle

Der Turnhallenbau nimmt langsam Züge an. Das Richtfest ist für Ende dieses Monats geplant. Die Fertigstellung wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. In dieser Zeit wird es weiterhin Einschränkungen für den Zugang zum Gebäude geben. Bitte halten Sie sich an die Beschilderung.

 

Abmeldung bei Krankheit

Erkrankte Kinder melden Sie bitte bis spätestens 09.00 Uhr telefonisch am ersten Krankheitstag unter Angabe der voraussichtlichen Dauer im Sekretariat ab.

Bitte nutzen Sie die entsprechenden Vordrucke im Schulbegleitheft (ab S. 129), um der Klassenleitung eine schriftliche Entschuldigung zukommen zu lassen.

Für Krankmeldungen direkt vor oder nach den Ferien gibt es besondere Bestimmungen. Nach Erlasslage muss ein ärztliches Attest die Krankheit bestätigen. Das Fehlen ist erst dann entschuldigt.

Fehlt ein Kind längere Zeit unentschuldigt, so steht die Schule in der Pflicht, ein Bußgeldverfahren einzuleiten.

 

Pflicht, versäumte Aufgaben nachzuholen

Während einer Krankheit versäumte Aufgaben müssen von den Kindern in einem angemessenen Zeitrahmen, abhängig von der Länge des Ausfalls, nachgearbeitet werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind sich erkundigt und Aufgaben nachholt, um nicht in einer Klassenarbeit aufgrund des Ausfalls benachteiligt zu sein.

 

Antrag auf Beurlaubung

Sollten Sie einen Arzt-, Zahnarzt- oder Kieferorthopädietermin für Ihr Kind vereinbaren, so legen Sie ihn bitte nach Möglichkeit auf den Nachmittag. Sollte dennoch der Schulbetrieb betroffen sein, so beantragen Sie bitte rechtzeitig, spätestens 3 Tage vor dem Termin, die Freistellung vom Unterricht bei der jeweiligen Klassenleitung. Das gleiche gilt bei privaten Terminen (Schulbegleiter, S. 135).

Hinweis: Unterrichtsfrei wird nicht erteilt für Kinder am Montag nach der Konfirmationsfeier, sofern nicht ein Dankgottesdienst ansteht. Unterrichtsfrei gibt es ebenfalls nicht für die Geschwisterkinder der Kommunionkinder, es sei denn, sie dienen im Gottesdienst. Anschließend besteht für die Kinder selbstverständlich Unterrichtspflicht. Für die Teilnahme an Schützenfestfrühstücken wird grundsätzlich kein unterrichtsfrei gewährt, lediglich für die in Spielmannszügen tätigen Kinder, allerdings in erster Linie für das Fest im eigenen Ort, nicht für alle Feste in den umliegenden Ortschaften.

 

Sekretariat

Das Sekretariat ist für die Belange der Realschule dienstags und freitags von 07.30 – 13.30 Uhr sowie mittwochs von 10.30 – 14.00 Uhr geöffnet. Montags und donnerstags steht Frau Piepenbrock nur in Ausnahmefällen für die Belange der Realschule zur Verfügung. Krankmeldungen Ihrer Kinder können Sie an allen Tagen, möglichst ab 07.30 Uhr, telefonisch unter der Nummer des Schulzentrums (05295/528) vornehmen. Im Bedarfsfalle nutzen Sie bitte den Anrufbeantworter. Denken Sie bitte an die genauen Angaben des Namens Ihres Kindes, der besuchten Schule (RS/HS), der Klasse sowie die voraussichtliche Dauer der Erkrankung. Krankmeldungen können nur durch Sie als Erziehungsberechtigte erfolgen. Einen Anruf des erkrankten Kindes, wie es in der Vergangenheit öfter vorkam, können wir nicht akzeptieren.

Auch für weitere Informationen oder Fragen steht Frau Piepenbrock täglich über die Sekretariatsnummer zur Verfügung.

 

Bewegliche Ferientage

Durch den Erlass des Kultusministeriums stehen allen Schulen des Landes NRW im Schuljahr 2015/2016 wieder vier bewegliche Ferientage zu. Das höchste Gremium der Schule, die Schulkonferenz, hat für die Realschule Lichtenau die beweglichen Ferientage wie folgt festgelegt:

 

1.) 22. Dezember 2015 (Tag vor den Weihnachtsferien)

2.) 08. Februar 2016 (Rosenmontag)

3.) 06. Mai 2016 (Tag nach Himmelfahrt)

4.) 27. Mai 2016 (Tag nach Fronleichnam)

 

Ferien

Herbst: Mo, 05.10. – Sa, 17.10.2015

Weihnachten: Mi, 23.12.15 – Mi, 06.01.2016

Ostern: Mo, 21.03. – Sa, 02.04.2016

Pfingsten: Di, 17.05.2016

Sommer: Mo, 11.07. – Di, 23.08.2016

 

Tag der offenen Tür

Wir werden unseren Informationstag „Tag der offenen Tür“ für die Klassen 4 umstrukturieren. Am Freitag, 04.12.2015, werden wir von 16.00 Uhr – 19.00 Uhr ein Programm anbieten, zu dem alle Schülerinnen und Schüler anwesend sein müssen. Bitte nehmen Sie daher diesen Termin in Ihren privaten Terminkalender mit auf.

Da es sich um eine Verlagerung von Unterricht handelt, werden wir einen unterrichtsfreien Ausgleichstag nehmen. Das wird Dienstag, der 09.02.2016 (Veilchendienstag), sein.

 

Diese Termine sowie weitere wichtige schulrelevante Termine finden Sie im Monatskalendarium des Schulbegleithefts oder auf unserer Homepage.

 

Sportzeug

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder mindestens einmal pro Woche das Sportzeug wechseln und regelmäßig Waschzeug mitbringen, damit sich die Kinder nach dem Sportunterricht frisch machen können und der Rest des Schultages angenehm verlaufen kann.

 

Anschaffung von Taschenrechnern

In der Klassenstufe 8 wird wieder zentral durch die Mathematiklehrer der Kauf von Taschen-rechnern organisiert. So wird gewährleistet, dass alle Kinder den gleichen Rechner vor sich haben und keine Benachteiligungen entstehen können. Auch im Hinblick auf die Abschlussprüfungen ist dies von Bedeutung.

 

Förderverein

Im Dezember 2009 wurde der Förderverein der Realschule Lichtenau gegründet. Es wäre schön, wenn auch Sie diesen Verein zu Gunsten aller Schülerinnen und Schüler durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen könnten. Anmeldeunterlagen erhalten Sie durch die jeweilige Klassenleitung, über die Homepage des Fördervereins und der Schule sowie im Sekretariat. Bisher erfolgte Unterstützungen betrafen z. B. die Durchführung von Kompetenzfeststellungsverfahren, die An-schaffung der Ordner zum Lernen lernen, das Schulfest, die Fahrt nach Auschwitz, „kleinere Projekte“ zur gesunden Ernährung und vieles mehr.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage: www.fv-rsl.de

 

schulengel.de

Unser Förderverein hat eine Idee aufgegriffen, um unsere Schule finanziell zu unterstützen.

Bei einem Onlinekauf der Partnershops dieser Aktion „Schulengel“ über www.schulengel.de bekommt „schulengel.de“ eine Dankeschön-Prämie, von der wiederum der Förderverein einen Teil erhält. Wenn Sie zukünftig also etwas online kaufen, so wäre es schön, wenn Sie diesen Kauf über „schulengel.de“ tätigen würden.

 

Steuergruppe

Um eine gezielte Weiterentwicklung des Unterrichts und der Schule allgemein zu gewährleisten, gibt es an jeder Schule eine feste Steuergruppe.

Diese Arbeit wurde vorrangig vom Kollegium übernommen. Sollte, unabhängig von der Schulpflegschaft, Interesse an der Mitarbeit bestehen, so melden Sie sich bitte über das Sekretariat bei unserem Steuergruppen-vorsitzenden Herrn Fredersdorf. Über unsere Sitzungstermine erhalten Sie auf unserer Homepage weitere Informationen.

 

An-/Abmeldung vom Religionsunterricht

Immer wieder kommen Schülerinnen oder Schüler mitten im Schuljahr zu den Religionslehrkräften und bitten um An- oder Abmeldung vom Religionsunterricht. Einerseits, da sich eine Note in diesem Fach positiv bei einer Bewerbung auswirken könnte. Andererseits will man so eine schlechte Note vermeiden. Ich weise darauf hin, dass diese Meldungen bis spätestens zwei Wochen vor Ende eines Halbjahres zum nächsten Halbjahr vorliegen müssen.

 

Unterstützung durch das Bildungs- und Teilhabepaket

Wie Ihnen sicher bereits bekannt ist, können Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-gesetz beziehen, das Bildungs- und Teilhabepaket nutzen. So können die Kosten für gemeinschaftliches Mittagessen, Lernförderung, Schulbedarf, Ausflüge und Klassenfahrten sowie die Teilnahme an Kultur, Sport und Freizeit zum Teil übernommen werden. Eine kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung bietet Ihnen unsere Schulsozialarbeiterin Frau Hüllen. Sie erreichen Frau Hüllen im Schulzentrum unter der Telefonnummer:

05295 9976722

oder per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Ich wünsche uns allen ein erfolgreiches Schuljahr und eine gute Zusammenarbeit im Schuljahr 2015/2016.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

A. Stollberg

              Rektorin

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